» Die Überzeugungen und Werturteile, die Friedrich im Interview äußert, werfen jedenfalls tiefgreifende Fragen zum Selbstverständnis der sicherheitspolitischen Führungsspitze und zur Balance zwischen Interessen der Strafverfolger und den grundlegenden Freiheitsrechten der Bürger auf. Wenn technische Bequemlichkeit über Grundgesetztreue obsiegen sollte, der Zweck also in Innenminister Friedrichs Verständnis die Mittel heiligt, ist die Frage, was danach kommt, nicht mehr nur rein akademisch. «
Hm, ganz so klar scheint mir die Sache nicht zu sein. Der sichere Algorithmus hat mit dem Urteil (die Beschränkung auf Telefonüberwachung) nicht direkt etwas zu tun. Auch die "Nachladefunktion" ist m.E. nicht eindeutig. Das ermöglicht es neue Funktionen nachzuladen, ja. Da werden sich (ganz sicher) einige rausreden dass diese Funktionen "natürlich" nur erlaubte Funktionen sind. Abhängig von - in der Zukunft liegenden - gesetzlichen Grundlagen.
Von den Screenshots, die ganz klar nicht erlaubt sind, hört man relativ wenig. Weshalb? Hier ist die Nachladefunktion natürlich brillant. Ich gehe mal gedanklich davon aus:
- Die Hardcopy Funktion ist nicht Grundbestandteil des Trojaners. Ergo wurde diese Funktion nachgeladen.
Klar, das ist nicht erlaubt. Nur - es ist eben "nur dieser eine Fall". Kein grundsätzliches Problem...
... und "natürlich" werden dann diese falschen Entscheidungen bestraft. Im einzelnen Fall. Allerdings hat das ja nichts mit dem grundsätzlichen Einsatz des Trojaners zu tun. So stelle ich mir die Diskussion etwa vor.
Auch die Frage, wie viele dieser Trojaner vor dem Urteil eingesetzt wurden, finde ich nicht eindeutig beantwortet. Vor allem dann: was war den die Rechtsgrundlage *vor* dem Urteil?
Schon möglich dass die Sache wie das Hornberger Schießen ausgeht. (Hornberger Schiessen. Wikipedia)






Deutsches Produkt | Produktionsverfahren: Einfach. Benutzung: Einfach. Selbermachen: Einfach.